Ihr SEO-Durchbruch mit einer passenden Keyword-Domain

Bekommen Sie auch regelmäßig Anrufe von zweifelhaft wirkenden SEO-Agenturen und Marketing-Fuzzis, auf der Suche nach dem nächsten fetten Huhn, welches sie schlachten können?  Seien Sie klug und nicht das nächste dumme Huhn! 

SEO steht bekanntlich für die Suchmaschinenoptimierung einer Webseite. Dazu gehören neben einigen wichtigen technischen Dingen vor allem relevanter Content. Das sind Inhalte, die für Ihre Zielgruppe interessant sind. Wenn die Ihre Webseite technisch ok, inhaltlich spannend, auf mobilen Endgeräten funktioniert und auch noch einigermaßen flott ist, haben Sie die grundlegenden Aspekte von SEO bereits umgesetzt.

Falls Sie hierbei Hilfe benötigen empfehlen wir die Internetagentur terramedia. Sie verfügt über 25 Jahre Erfahrung und ist auch preislich nicht abgehoben.

Was ist eine generische Domain?

Eine generische Domain ist eine Webadresse, die sich aus einen allgemeinen Begriff wie schnaps oder bier und der TOP-Level -Endung eines Domainbereichs also z.b. .de zusammensetzt. schnaps.de oder bier.de

Die Alternative zum Geldverbrennen mit Google Ads

Einen wichtigen SEO-Tipp möchten wir Ihnen an der Stelle mitgeben. Nutzen Sie eine KEYWORD-Domain!!!!

Kaum einer der windigen Onlineberater wird ihnen verraten, dass die Domain beim Ranking eine größere Rolle spielt, als man gemeinhin annimmt! Den die meisten wissen es schlichtweg nicht einmal! Mit einer Keyword-Domain und dem passenden Content ist eine Position unmittelbar hinter Wikipedia mehr als wahrscheinlich. Googles Algorithmus ist streng geheim. Woher wissen wir das dann?

Ganz einfach – Weil wir es schon mehrfach durchexerziert haben!

Ob unter dem Stichwort bier, kaffee, craftbier oder schnaps. Eine solche Domain, zusammen mit passenden Inhalten, bringt sie IMMER auf Seite 1 der organischen Suchergebnisse.

Anstatt also Monat für Monat Unmengen Geld für Google Ads zu investieren, kann eine einmalige Investition in eine passende Keyword-Domain eine echte Alternative sein.

Marketeers werden jetzt entgegenhalten, dass die Brand das wichtigste Keyword ist. Das mag stimmen, sofern die Marke schon eine so große Bekanntheit hat wie Coca Cola, VW oder McDonalds. Ist Ihre Marke schon ein Synonym für ein Produkte? Falls ja, brauchen Sie Keyword-Domains nicht. Falls nicht, ist es in jedem Fall eine Überlegung wert.

Sind generische Domains ist rechtlich okay?

In der Frühphase des Internet (90er) war unklar, ob die Verwendung einer generischen Domain eventuell ein unlauterer Wettbewerbsvorteil sein könnte. Hier hat eine höchst richterliche Entscheidung schon 2001 Klarheit geschaffen.

BGH- Urteil vom 17.05.2001 Aktenzeichen   I ZR 216/99

Der BGH sieht hierin gängige Praxis und hat entsprechende Klagen in aller Deutlichkeit zurückgewiesen.

Generische Domains als Marke

Eine generische Domain lässt sich in der Regel nicht als Wortmarke beim DPMA eintragen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Prüfer Wert auf sprachliche Alleinstellungsmerkmale legen. Lediglich ein lexikalischer Begriff wird durch das Anhängen einer Endung wie .de oder .com nicht den Anforderungen für eine Wortmarke gerecht und der Antrag auf Eintragung nach unserem Kenntnisstand abgewiesen. Ausnahmen mag es geben, diese erfordern jedoch den Nachweis einer Entsprechenden Marktdurchdringung und Bekanntheit einer Marke (siehe Zeitschrift „Eltern“ aus dem Hause Gruner & Jahr.)

Theoretisch ist eine Wort-Bildmarke, also die Kombination eines Wortes mit einem Zeichen (z.B. Logo) schützbar – hier beruht die Unterscheidung jedoch auf optischen Kriterien, die bei einer Domain normalerweise nicht gegeben sind.   

Dies bietet für Sie einen weiteren Vorteil. Denn Domains sind in der Regel nur über das Markenrecht bzw. bei Verletzung einer bestehenden Marke angreifbar. Da ein markenrechtlicher Schutz nicht greift, sind sie entsprechend nicht angreifbar.

Wir geben an dieser Stelle nur unsere Erfahrungen wieder. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte ausdrücklich an einen Anwalt mit entsprechender Expertise.

Bilanztechnische Betrachtung von Domains

Beim Kauf einer Domain wird der Netto-Anschaffungspreis einer Domain in der Regel bilanziell aktiviert. Eine Domain gilt steuerrechtlich als immobiler Vermögenswert.

Eine Abschreibung findet in der Regel nicht statt, es ist jedoch möglich im Lauf der Jahre sogenannte Wertkorrekturen vorzunehmen.

Anders ist die steuerliche Handhabung einer neuen Webseite. Die Kosten für diese können in der Regel auf eine Dauer von etwa 5 Jahren abgeschrieben werden. Es kann sich also sinnvoll sein, die Anschaffung einer Domain mit dem Relaunch einer Webseite zu kombinieren. Hierzu stellen wir gerne mit unserer Unternehmensschwester, der Internetagentur terramedia ein entsprechendes Angebot für Sie zusammen.

Da wir nicht befugt sind steuerliche Beratung zu leisten, bitten wir Sie ausdrücklich diese Aspekte mit dem Steuerberater Ihres Unternehmens abzustimmen.